Ihre Rechte

Ihre Möglichkeiten bei einem unverschuldeten Unfall

Ein Unfall ist immer unerwartet und kann schnell passieren. Sobald der erste Schreck verflogen ist, fragen Sie sich vielleicht: Was steht mir zu, wenn ich einen Unfall nicht verschuldet habe? Die Antwort lautet: Eine Menge, einschließlich des Anspruchs auf einen Mietwagen und Schmerzensgeld, sowie weitere Leistungen.

Bei einem Haftpflichtschaden werden auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten und Anwaltsgebühren erstattet. Vertrauen Sie die Regulierung des Schadens Fachleuten an, die alles für Sie erledigen und das Bestmögliche für Sie erreichen.
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Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters

Als Unfallopfer steht Ihnen das Recht zu, einen eigenen Kfz-Gutachter einzuschalten. Die Versicherung des Schuldigen wird möglicherweise einen eigenen Gutachter vorschlagen oder Sie mit einem Kostenvoranschlag abwimmeln wollen, um die Kosten Ihres Schadens zu reduzieren. Bei Schäden, die den Bagatellschwellenwert von 750 Euro überschreiten, raten wir Ihnen, einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu engagieren. Auf diese Weise werden auch Aspekte wie der merkantile Minderwert oder die Nutzungsausfallentschädigung fair bewertet.
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Entscheidung zwischen einem Ersatzfahrzeug und einer finanziellen Entschädigung

Die Entscheidung zwischen einem Ersatzfahrzeug und einer finanziellen Kompensation für den Nutzungsausfall liegt bei Ihnen. Wenn Sie nach einem Unfall keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, haben Sie während der Reparaturzeit Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung deckt die Zeit ab, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen konnten. Sie können wählen, ob Sie diese Entschädigung in Geldform erhalten oder einen Ersatzwagen nutzen möchten. Eine Nutzungsausfalltabelle kann als Leitfaden dienen. Interessanter Fakt: Gemäß § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Sie das Recht auf Schadenersatz, entweder in Form von Geld oder durch Reparaturleistungen.
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Mobilität trotz Schaden

Bleiben Sie mit einem Gratis-Mietwagen mobil – nutzen Sie diese Chance. Falls Ihr Auto nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall in der Werkstatt ist und Sie vorübergehend kein Fahrzeug haben, können Sie einen Mietwagen beanspruchen, sofern Sie den Bedarf (z.B. für den Weg zur Arbeit) nachweisen können. Die Ausgaben für den Mietwagen werden komplett erstattet. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ein Ersatzfahrzeug zu bekommen.
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Bei einem Personenschaden steht Ihnen Schmerzensgeld zu

Ein Unfall kann immer eine belastende Situation sein, und wenn dazu noch Personenschäden hinzukommen, erhöht sich die Belastung erheblich. Allerdings haben Sie bei erlittenen Verletzungen und Schmerzen Anspruch auf eine Entschädigung, bekannt als Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld variiert je nach Schweregrad der Verletzung - umso schwerwiegender die Verletzung, desto höher das Schmerzensgeld. Ein medizinisches Gutachten dient hierbei als verlässlicher Beweis. Es ist ratsam, sich auch in diesem Fall auf fachkundige Beratung zu verlassen, die Ihre Rechte als Unfallopfer genau versteht.
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Rechtliche Unterstützung

Oftmals benötigen Sie bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall keinen Anwalt. Erfahrene Gutachter sind sich im Klaren darüber, was wichtig ist und wann juristische Unterstützung empfehlenswert ist. Sollte es allerdings zu einem Gerichtsverfahren kommen, können Sie auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk zählen, der sich um das gesamte Schadensmanagement für Sie kümmert. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.